Urlaubs- oder Verhinderungspflege
Die meiste Pflegearbeit wird mit viel Liebe und Engagement von nahen Angehörigen geleistet.
Sind sie durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert, kann die so genannte Verhinderungs- oder Urlaubspflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege bis zu einer Summe von 1.612 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass Pflegegrad 2-5 vorliegt und die Pflegeperson die Leistung seit mindestens 6 Monaten erbringt.
Die Verhinderungs- oder Urlaubspflege muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung, lassen Sie sich individuell hierzu beraten.